Herzlich Wilkommen auf www.IContent-Info.de Auf IContent-Info.de informieren wir Sie über die IContent GmbH
und die Vertragsgültigkeit von www.Outlets.de.

Wer schon genau weiß, was er in einem Online-Shop sucht, wird mit Sicherheit nicht auf die Kategorie Sonstiges zurückgreifen. Denn in der Kategorie Sonstiges befinden sich in der Regel Artikel, die keinem anderen Bereich zugeordnet werden konnten.

Gerichte bestätigen Wirksamkeit der Verträge auf www.Outlets.de

Urteil downloadenAG Bad Kreuznach, Urteil vom 14.11.2011 - AZ 21 C 239/11 - Gültiger Vertrag
Urteil downloadenLG Koblenz, Urteil vom 08.11.2011 - AZ 1 O 233/11 - Zahlungspflicht bestätigt
Urteil downloadenAmtsgericht Spandau, Urteil vom 21.09.2011 - AZ 13 C 354/11 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenLandgericht Landshut, Urteil vom 06.10.2011 - AZ 13 S 1438/11 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Schweinfurt, Urteil vom 09.06.2011 - AZ 10 C 1657/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Landau, Urteil vom 27.05.2011 - AZ 2 C 766/10 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2011 AZ 32 C 85/11 (22) - IContent GmbH - Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen
Urteil downloadenAmtsgericht Emmerich, Urteil vom 19.04.2011 - AZ 2 C 16/11 - Outlets.de - Rückforderungsanspruch ausgeschlossen
Urteil downloadenAmtsgericht Detmold, Urteil vom 28.03.2011 - AZ 7 C 1/11 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Bochum, Urteil vom 03.03.2011 - 45 C 442/10 - IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2010 - AZ 29 C 1812/10 - 21 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt, Urteil vom 21.10.2010 - AZ 29 C 1354/10 - 81 - IContent GmbH handelt nicht fahrlässig
Urteil downloadenAmtsgericht Witten, AZ 2 C 585 / 10 - 07.10.2010 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de
Urteil downloadenAmtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2010 - 32 C 764/10 - 84 - Gültiger Vertrag bei www.Outlets.de

IContent GmbH informiert zum Thema Shopping:

Während bei einem Modeversandhaus die Kategorie Sonstiges in der Regel nicht auftaucht, da alle Produkte fein säuberlich in andere Bereiche unterteilt wurden, ist es in Geschenkeshops schon wahrscheinlicher, dass man die Kategorie Sonstiges vorfindet.

Doch man muss jetzt nicht denken, dass sich in der Kategorie Sonstiges nur Artikel befinden, die nicht gerne gekauft werden. Denn normalerweise handelt es sich bei Artikeln aus dem Bereich Sonstiges um Produkte, die gleich in mehrere Kategorien unterteilt werden könnten. Ebenso ist es möglich, dass man im Bereich Sonstiges Waren findet, die aufgrund von Sonderaktionen mit in die Produktpalette des Versandshops genommen wurden.

Gerade dann, wenn man auf der Suche nach einem besonderen Geschenk ist, kann es sich lohnen, einen Blick in den Bereich Sonstiges zu werfen. Wer noch nicht genau weiß, was er im Internet kaufen möchte, ist für die Kategorie Sonstiges meistens sehr dankbar. Gerade außergewöhnliche Artikel oder Produkte, die reduziert sind, findet man im Bereich Sonstiges. Normalerweise würde man mit der Suchfunktion nicht an Artikel gelangen, die in den Bereich Sonstiges verschoben wurden, da diese Produkte in der Regel außergewöhnliche Bezeichnungen haben.

Aktuelle Rechtsprechung zu Outlets.de (Fernabsatzrecht)

Die Wirksamkeit der Verträge von Outlets.de wurde kürzlich vom Amtsgericht Frankfurt,Aktenzeichen 32 C 764/10 – 84 sowie Amtsgericht Witten, Aktenzeichen 2 C 585/10 überprüft und bestätigt. Gemäß der Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt ist der Kostenhinweis bei Outlets.de „deutlich, ausdrücklich und gut sichtbar“. Im Urteil heißt es: „(...) zwischen den Parteien ist ein Dienstleistungsvertrag wirksam zustande gekommen.“ Hinsichtlich der Preisgestaltung heisst es im Urteil des Amtsgerichts Witten: „Angesichts der Gestaltung der Internetseite hat das Gericht keine Bedenken, dass ein urchschnittsverbraucher den Hinweis unter der Rubrik 'Vertragsinformation' entsprechend wahrnehmen kann.“